Rechtsprechung
ArbG Dortmund, 14.12.2011 - 10 Ca 2060/11 |
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 14.12.2011 - 10 Ca 2060/11
- LAG Hamm, 06.06.2013 - 15 Sa 823/12
- BAG - 2 AZN 978/13 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 06.06.2013 - 15 Sa 823/12
Kündigung wegen Vertragsverstößen
Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 14.12.2011 - 10 Ca 2060/11 - werden zurückgewiesen.Das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 14.12.2011, Az.: 10 Ca 2060/11 wird teilweise abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen, als das Arbeitsverhältnis durch die Kündigungen vom 28.04.2011, 24.05.2011, 14.06.2011 und 15.08.2011 weder fristlos noch fristgerecht aufgelöst worden sein soll.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 14.12.2011, Az.: 10 Ca 2060/11 wird teilweise abgeändert und das Arbeitsverhältnis der Parteien zum 30.04.2012 gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, aufgelöst.
das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 14.12.2011, Az.: 10 Ca 2060/11, verkündet am 14.12.2011, zugestellt am 14.05.2012, dahingehend abzuändern, dass im Wege der Anschlussberufung die Berufungsklägerin zu verurteilen, den Berufungsbeklagten zu den bisherigen Bedingungen bis zur rechtskräftigen Entscheidung zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beschäftigen.